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Flughafenangelegenheiten
Fluglärm
Wer außergewöhnliche Lärmereignisse oder vermutete Abweichungen von den Flugrouten melden bzw. sich darüber informieren möchte, hat folgende Möglichkeiten:
- Fluglärm: Das Beschwerdetelefon für Fluglärm der Flughafen München GmbH (FMG) ist unter 089 97540410 erreichbar.
- Abweichungen von Flugrouten: können bei der Deutschen Flugsicherung unter 089 9780124 angezeigt werden.
- Flugspuraufzeichnungen: Die Deutsche Flugsicherung stellt unter www.dfs.de Flugbewegungen zeitversetzt online zur Verfügung.
Lärmschutzzonen - Was wird derzeit geplant?
Für den Flughafen München soll aktuell erstmals nach dem seit 2007 geltenden Fluglärmgesetz ein Lärmschutzbereich festgesetzt werden. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sieht für Verkehrsflughäfen einen Lärmschutzbereich vor, der entsprechend der jeweiligen Lärmbelastung in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone gegliedert ist. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung.
Die geplante Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München hat Auswirkungen auf die bauliche Entwicklung der Gemeinde Neufahrn und auf einzelne Grundstücke.
Weitere Informationen:
- Geplante Lärmschutzbereiche am Flughafen München: Gemeinde prüft Auswirkungen auf Neufahrn
- Festsetzung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) für den Verkehrsflughafen München
- Rede von Bürgermeister Iyibas zur Thematik Lärmschutzzonen anläßlich der Gemeinderatssitzung von 31.08.2026
Aktuelles
- Geplante Lärmschutzbereiche am Flughafen München: Gemeinde prüft Auswirkungen auf Neufahrn
- Festsetzung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) für den Verkehrsflughafen München
- Rede von Bürgermeister Iyibas zur Thematik Lärmschutzzonen anläßlich der Gemeinderatssitzung von 31.08.2026
