Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Fluglärmschutzbereich am Flughafen München: Gemeinde Neufahrn prüft und nutzt ihre Handlungsmöglichkeiten


Bürgermeister Ozan Iyibas informiert über die nächsten Schritte zum Fluglärmbereich

Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der vom geplanten Lärmschutzbereich besonders betroffenen Kommunen sowie Vertretern der Landkreise Freising und Erding hat sich Erster Bürgermeister Ozan Iyibas mit Bayerns Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, über die geplante Festsetzung des neuen Lärmschutzbereichs am Flughafen München ausgetauscht.

„Für mich ist klar: Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm steht nicht infrage. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass die gewachsenen Kommunen im unmittelbaren Flughafenumland auch künftig eine realistische Entwicklungsperspektive behalten“, so Bürgermeister Ozan Iyibas.

Die Gemeinde Neufahrn hat sich bereits im offiziellen Beteiligungsverfahren mit dem geplanten Lärmschutzbereich auseinandergesetzt, einen offenen Brief an die Bayerische Staatsregierung gerichtet und die rechtlichen Auswirkungen durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen lassen. Hintergrund sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Wohnraumentwicklung, die Nachverdichtung, kommunale Infrastruktur und die Entwicklung einzelner Ortsteile.

Intensive und konstruktive Gespräche

In intensiven und konstruktiven Gesprächen haben sich die Landkreise Freising und Erding mit den betroffenen Gemeinden gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für eine umsetzbare Lösung eingesetzt. Die besondere Betroffenheit der Kommunen in der Nachbarschaft des Flughafens wurde im engen Schulterschluss mit den Gemeinden umfassend dargestellt und auch erkannt. Es werden noch weitere Treffen stattfinden, bei denen die beiden Landkreise sowie die betroffenen Gemeinden erneut eingebunden werden.

„Für uns ist entscheidend, dass die besonderen örtlichen Gegebenheiten der Kommunen im Flughafenumland bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden. Wir stehen hierzu weiterhin in engem Austausch und setzen uns dafür ein, die bestehenden zeitlichen und rechtlichen Spielräume sinnvoll zu nutzen“, erklärt Bürgermeister Iyibas.

Rechtliche Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden

Gleichzeitig sieht die Gemeinde Möglichkeiten, innerhalb der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter für die Belange Neufahrns einzutreten.

Welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, hängt dabei von den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab. Das Fluglärmschutzgesetz sieht beispielsweise Ausnahmen von bestimmten Bauverboten vor, wenn öffentliche Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung oder andere öffentliche Interessen dies dringend gebieten. Für den Vollzug des Fluglärmschutzgesetzes ist in Oberbayern das Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern zuständig.

Was bedeutet das für Neufahrn?

„Wir werden die rechtlich möglichen Spielräume für Neufahrn konsequent prüfen und ausschöpfen“, betont Bürgermeister Iyibas. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, neue großflächige Wohngebiete in besonders lärmbelasteten Bereichen zu schaffen. Im Mittelpunkt stünden vielmehr die Eigenentwicklung gewachsener Ortsteile, Möglichkeiten der Nachverdichtung, laufende Planungen, notwendige kommunale Infrastruktur und die berechtigten Entwicklungsperspektiven der Bürgerinnen und Bürger.

Verwaltung und rechtliche Beratung werden deshalb nun insbesondere prüfen,

  • welche laufenden Planungen unter den neuen Rahmenbedingungen weitergeführt werden können,
  • wo Satzungslösungen in Betracht kommen,
  • welche gesetzlichen Möglichkeiten und Ausnahmen genutzt werden können,
  • welche Vorhaben frühzeitig mit dem Ministerium abgestimmt werden sollten und
  • welche weiteren rechtlichen und planerischen Handlungsmöglichkeiten die Gemeinde hat.

Jetzt kommt es auf die Umsetzung an

„Entscheidend ist jetzt, dass die besonderen Belange der betroffenen Kommunen bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden und wir die vorhandenen rechtlichen und zeitlichen Spielräume für Neufahrn nutzen“, so Iyibas. Die enge Einbindung der betroffenen Kommunen bei der weiteren Ausgestaltung, Auslegung und beim Vollzug der neuen Regelungen sei deshalb von besonderer Bedeutung.

Für Bürgermeister Ozan Iyibas bleibt das Ziel unverändert: „Wirksamer Schutz vor Fluglärm und gleichzeitig eine verlässliche Entwicklungsperspektive für Neufahrn und die Menschen, die hier leben.“ Die Gemeinde wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und die rechtlichen und planerischen Möglichkeiten für Neufahrn prüfen. Über konkrete Auswirkungen auf die Gemeinde, die Ortsteile und gegebenenfalls einzelne Grundstücke wird die Gemeinde informieren, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.

PM 34/26           

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