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Geothermie und Kommunale Wärmeplanung
Stand: Mai 2026
Gemeinsam zur Geothermie
Seismische Erkundungen für eine nachhaltige Nutzung der Tiefengeothermie
Damit die Energiewende gelingt, sollen Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger weiter reduziert und die Abhängigkeit von Öl und Gas aus dem Ausland verringert werden. Der Zweckverband Versorgungs und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching möchte deshalb die Nutzung tiefer Erdwärmepotenziale im Großraum München weiter prüfen und vorbereiten.
Im Jahr 2023 wurde dem Zweckverband durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine gewerbliche Aufsuchungserlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt. Ende 2025 wurde die interkommunale Wärmeplanung Neufahrn/Eching abgeschlossen. Anfang 2026 erhielt der Zweckverband zudem einen Förderbescheid aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ für die Erstellung eines Transformationsplans und die geologische Vorerkundung für Tiefe Geothermie.
Die seismischen Erkundungen führt der Zweckverband im Verbund M-Plus gemeinsam mit der Innovative Energie für Pullach GmbH und den Stadtwerken Fürstenfeldbruck durch. M-Plus stimmt sich dabei eng mit dem vom Bund geförderten Forschungsprojekt GIGA-M ab.
Ziel der Untersuchungen ist es, herauszufinden, ob sich Tiefengeothermie als klimaneutrale und zuverlässige Ergänzung zur bestehenden Fernwärmeversorgung eignet. Langfristig kann sie dazu beitragen, die Wärmeversorgung unabhängiger, regionaler und preisstabiler zu gestalten.
Übersicht über das Untersuchungsgebiet in Neufahrn/Eching:
Neufahrn/Eching: Das Messgebiet des Zweckverbands Versorgungs und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching umfasst rund 30 Quadratkilometer und liegt überwiegend im Bereich der Gemeinden Neufahrn und Eching.

Weitere Informationen:
Informationen zu M-Plus:
https://www.seismik-m-plus.de/
Informationen des Zweckverbands:
https://www.zv-neufahrn-eching.de/seismik/
Informationen zu GIGA-M:
https://giga-m.de/

kommunale Wärmeplanung
Die Abschlussveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung fand am Dienstag dem 03. Februar im Bürgerhaus Eching, Roßbergerstraße 6 um 18:30 Uhr statt. Die Präsentationen der Veranstaltungen finden Sie rechts unter "Aktuelles".
Fast die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme. Die kommunale Wärmeplanung wurde zum 01.01.2024 durch das bundesweite Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zur Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit über 10.000 Einwohnern. Die Kommunen Eching und Neufahrn sind gesetzlich angehalten, eine Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 vorzulegen. Es handelt sich hierbei um eine strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie unvermeidbarer Abwärme aufzeigt. Im Ergebnis beschreibt sie die langfristige Gestaltung der klimaneutralen Wärmeversorgung für das beplante Gebiet. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.
Die Gemeinden Eching und Neufahrn haben bereits im Juni 2023 einen gemeinsamen Förderantrag für eine Interkommunale Wärmeplanung auf Basis der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI, Förderprogramm) gestellt. Dabei fungiert die Gemeinde Neufahrn als Antragsteller. Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert.
Im Zuge der Ausschreibung wurde der Zuschlag an die Firma ing Kess GmbH vergeben und durch die Gemeinde Neufahrn beauftragt.
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