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Erste-Hilfe-Kurse

Erste-Hilfe-Kurse

Wussten Sie, dass Sie als Zeuge eines Unfalls verpflichtet sind zu helfen?

Gemäß §323c Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) kann jeder, der bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Viele Menschen empfinden Erste-Hilfe-Kurse als langweilige Pflicht, die man hinter sich bringen muss, um z. B. den Führerschein machen zu können oder man wird "vom Chef verdonnert".
Allerdings ist es nun einmal statistisch gesehen, so, dass jeder von uns einmal entweder einen Unfall oder eine Notlage am eigenen Leib, an einer bekannten Person oder einer fremden Person miterlebt.

Und wir alle sind doch froh, wenn es uns schlecht geht und jemand da ist, der einem hilft und wenn es nur in Form einer tröstenden Umarmung und eines Pflasters ist.
Denn oft sind es in der Ersten Hilfe nicht die Herzinfarkte, die Schlaganfälle oder die Massenkarambolagen, die wir im Fernsehen sehen.

Bereits das Rufen des Notarztes, das mit einbinden anderer Beteiligter und das Sicherstellen der eigenen Sicherheit sowie der/des Verletzten ist manchmal der Unterschied zwischen Unfall und Trauerfall.


Vorher beschäftigen einen die Gedanken, ob man das "kann". Man möchte ja schließlich nichts Falsches tun oder schlimmer machen.
Seien Sie versichert, in einer Notlage ist das Einzige, dass Sie falsch machen können: Nichts tun.
Und wenn Sie, statistisch gesehen, sich irgendwann in einer Notlage für Sie oder Dritte wieder finden, ist es dann nicht am Besten, wenn man vorbereitet ist?

Besuchen Sie Erste-Hilfe-Kurse. Lernen Sie das richtige Verhalten im Notfall, die richtigen Verbandstechniken und wie Sie sich selbst in einer Notlage schützen und retten können.

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