Überprüfung Lärmaktionsplan für den Flughafen München

Informationen der Regierung von Oberbayern:

Die Regierung von Oberbayern hat als zuständige Behörde gemäß Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) einen Lärmaktionsplan nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Großflughafen München erstellt. Der Lärmaktionsplan wurde im Oberbayerischen Amtsblatt, Ausgabe Nr. 31 vom 27.12.2021 bekanntgegeben und trat mit Wirkung vom 27.12.2021 in Kraft. Seitdem kann der Lärmaktionsplan auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen werden.

Lärmaktionspläne werden nach § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Im Februar 2023 wurden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde für die Ausarbeitung der Lärmkarten die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für den Flughafen München im Rahmen der vierten Runde der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) veröffentlicht.

Aus diesem Anlass erfolgt eine Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom 27.12.2021.

Unter Einbindung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, des LfU, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und der Flughafen München GmbH hat die Regierung von Oberbayern einen Entwurf eines Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021 erstellt.

Wie bereits bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München erhält die Öffentlichkeit auch bei der Überprüfung die Möglichkeit mitzuwirken.

Der Entwurf des Überprüfungsberichts wird zum 17. Februar 2023 der Öffentlichkeit bekanntgegeben und kann bis einschließlich 3. April 2023 auf der der Internetseite der Regierung von Oberbayern bzw. Internetseite der Regierung von Oberbayern – Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München eingesehen und heruntergeladen werden. Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen vom Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zusätzlich liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan vom Dezember 2021 in diesem Zeitraum auch bei der Regierung von Oberbayern zur Einsicht aus.

Bis einschließlich 3. April 2023 können Sie per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder schriftlich (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021 einreichen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung der Regierung von Oberbayern, ob aufgrund der Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans vom Dezember 2021 erforderlich ist, angemessen berücksichtigt.

Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.

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