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Landkreis und Stadt Freising haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht


Der Landkreis Freising und die Große Kreisstadt Freising setzen ihren Widerstand gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München fort. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen hat, wurde nun der nächste rechtliche Schritt eingeleitet.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger hat am Donnerstag fristgerecht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese erfolgt im Namen des Landkreises Freising, der Großen Kreisstadt Freising, der Gemeinde Berglern sowie von Privatklägern. Anwalt Klinger rechnet nicht damit, dass es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt: „Der Ball liegt nun beim Bundesverfassungsgericht und das wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen.“

„Im Kampf gegen die 3. Start- und Landebahn geben wir nicht auf und gehen bis zum Schluss“, erklärt Freisings Oberbürgermeisterin Monika Schwind. Landrätin Susanne Hoyer betont: „Das tun wir als Landkreis und Stadt Seite an Seite. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“

Mit der Verfassungsbeschwerde wird beantragt, den Bescheid der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – vom 30. September 2024, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 2025 sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2026 aufzuheben. Zudem wird beantragt, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, hilfsweise an das Bundesverwaltungsgericht, zurückzuverweisen.

Damit setzen Landkreis und Stadt ihren gemeinsamen Einsatz gegen die 3. Start- und Landebahn auf dem Rechtsweg fort.

(Quelle: LRA Freising)

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