Rücksicht am Marktplatz: E-Scooter nicht erlaubt. Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit


Fußgänger haben am Marktplatz Vorrang

Am Marktplatz treffen Fußgänger, Radfahrer und weitere Verkehrsteilnehmer auf engem Raum aufeinander. Damit sich alle sicher und wohl fühlen können, ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Die Gemeinde weist deshalb auf die geltenden Regeln in der Fußgängerzone hin.

E-Scooter dürfen nicht durch die Fußgängerzone fahren

Für E-Scooter gilt bundesweit: Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt, sofern die Fläche nicht ausdrücklich für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben ist. Die Regelung ergibt sich aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). E-Scooter zählen rechtlich zu den Elektrokleinstfahrzeugen und damit zu den Kraftfahrzeugen. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie grundsätzlich Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen; sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn bzw. ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

Das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ gilt ausschließlich für Fahrräder. Es erlaubt nicht die Durchfahrt mit E-Scootern oder anderen Elektrokleinstfahrzeugen.

Wer mit einem E-Scooter in der Fußgängerzone fährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für das Befahren einer nicht zulässigen Verkehrsfläche ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor; bei einer Behinderung erhöht sich dieses auf 20 Euro, bei einer Gefährdung auf 25 Euro.

Wer den Marktplatz mit einem E-Scooter passieren möchte, muss daher absteigen und das Fahrzeug schieben. Die Gemeinde wird in der kommenden Woche zusätzlich ein Hinweisschild am Marktplatz anbringen, um die Regelung noch einmal deutlich sichtbar zu machen.

Fahrräder: Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht

Das Fahrradfahren ist in der Fußgängerzone am Marktplatz durch das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet jedoch: Radfahrerinnen und Radfahrer müssen sich an die besonderen Bedingungen einer Fußgängerzone anpassen und insbesondere auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

Gerade am Marktplatz, wo sich Menschen aufhalten und Kinder spielen, ist deshalb eine besonders vorsichtige und angepasste Fahrweise wichtig. Die Gemeinde bittet Radfahrerinnen und Radfahrer, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, Fußgängern Vorrang zu geben und jederzeit bremsbereit zu sein.

Rücksicht für ein sicheres Miteinander

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen, trägt ein umsichtiges und angepasstes Verhalten dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit aller zu erhöhen.

Kurz gesagt: E-Scooter schieben - Fahrräder langsam fahren - Fußgänger haben Vorrang.

Foto (Adobe Stock): E-Roller Fahrer müssen auf dem Marktplatz absteigen

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