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Keine Plastiktüten mehr in der Biotonne: Der Landkreis Freising setzt auf saubere Bioabfälle und mehr Umweltschutz


Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betont die hohe Bedeutung einer sauberen Bioabfallsammlung für die Herstellung hochwertiger Komposte und die Gewinnung von Biogas. Nach Angaben des LfU fielen in Bayern im Jahr 2024 mehr als 2,2 Millionen Tonnen Bioabfälle an. Jeder Haushalt kann daher selbst zum Umweltschutz beitragen, indem auf sorgfältige Bioabfallüberlassung geachtet wird.

Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass es zur bisher gewohnten Bioabfallsammlung aber eine Änderung gibt: Die bislang kostenfreien Papiertüten zur Biomüllentsorgung werden an den 24 Wertstoffhöfen des Landkreises und in den Bürgerbüros der Gemeinden künftig nicht mehr angeboten. Grund hierfür ist ein politischer Beschluss aus dem Jahr 2024, um dem Abfallgebührenhaushalt und damit den Abfallgebührenzahlern die inzwischen hohen Kosten dieses freiwilligen Angebots zu ersparen.

Die Papiertüten können jedoch bei Bedarf auch auf Eigenkosten im herkömmlichen Supermarkt erworben werden. Alternativ kann in jede Biotonne am Boden eine alte Zeitung eingelegt werden, die die Restfeuchte absorbiert und ein Festkleben der Bioabfälle verhindert.

Wichtig zu wissen ist, dass Plastiktüten – einschließlich vieler als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ beworbener Kunststoffbeutel – nicht in die Biotonne gehören.

Hintergrund sind die seit dem 1. Mai 2025 geltenden verschärften Anforderungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV), die den Eintrag von Kunststoffen in Bioabfällen deutlich reduzieren sollen. Nach den neuen Vorgaben dürfen Bioabfälle nur noch sehr geringe Mengen an Fremdstoffen enthalten. Jene Plastiktüten sind Störstoffe, die aufwendig aussortiert werden müssen.  Ziel ist es, die Qualität von Komposten und Gärprodukten zu verbessern und die Belastung von Böden durch Mikroplastik zu verringern.

Bundesumweltministerium: Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Kunststoffprodukte in die Biotonne werfen sollen – auch dann nicht, wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden. Kunststoffe stellen den größten Anteil der Fremdstoffe im Bioabfall dar und können die Herstellung hochwertiger Komposte erheblich beeinträchtigen.

Mit Inkrafttreten der neuen Bioabfallverordnung ist durch strengere Grenzwerte bundesweit sicherzustellen, dass in getrennt gesammelten Bioabfällen aus der Biotonne maximal 1,0 Prozent Kunststoffe enthalten sein dürfen. Ziel der Regelung ist es, den Eintrag von Mikroplastik in Böden und Gewässern nachhaltig zu reduzieren.

Gesetzliche Grundlage

Die kommunale Abfallwirtschaft ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, seinen privaten Haushalten eine getrennte Sammlung von Bioabfällen zu bieten. Im Landkreis gibt es daher die Biotonne, deren Inhalt in regionalen Verwertungsanlagen zu hochwertiger Komposterde vergoren wird.

Kontrollen der Biotonnen

Im Zuge der neuen gesetzlichen Vorgaben werden Fehlbefüllungen künftig stärker kontrolliert. Stark verunreinigte Biotonnen können gekennzeichnet und von der Leerung ausgeschlossen werden. Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises bittet daher um Unterstützung: „Jede richtig befüllte Biotonne hilft dabei, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten, Mikroplastik zu vermeiden und die Qualität unserer Böden langfristig zu sichern.“

(Quelle: LRA Freising)

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