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Kein Verdachtsfall von Newcastle-Krankheit im Landkreis Freising: Dennoch Aufstallungspflicht in Teilen einiger Gemeinden
Wie schon vor zwei Monaten, das Wichtigste zuerst: Es gibt im Landkreis Freising nach aktuellem Stand weder einen Verdachtsfall auf die Newcastle-Krankheit noch ein betroffenes Tier. Anders im Landkreis Erding: Die Schutzzone und die Überwachungszone, die dort am 16. Mai 2026 wegen des bestätigten Ausbruchs der Newcastle-Krankheit (ND) eingerichtet wurde, betrifft auch Teile des Landkreises Freising.
Die Schutzzone erstreckt sich über einen Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und damit auch über Teile der Gemeinde Hallbergmoos. Die Überwachungszone umfasst einen zehn Kilometer reichenden Radius, wodurch Teile der Gemeinden Hallbergmoos, Eching, Neufahrn und Marzling sowie des Stadtgebiets Freising betroffen sind. In diesem Bereich gelten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ab sofort erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen inklusive strikter Aufstallungspflicht und Verbringungsverbot.
Um die Ausbreitung der für Geflügel hochansteckenden Erkrankung zu verhindern, hat das Landratsamt Freising eine für die Schutz- und Überwachungszone verpflichtend einzuhaltende Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht, das auf der Homepage unter https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2026/Amtsblatt-2026-31_A.pdf einsehbar ist.
Das betroffene Gebiet ist auf einer interaktiven Karte dargestellt, die im Internet unter https://lrafs.de/zone zu finden ist.
Innerhalb der Schutzzone befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Veterinäramts Freising fünf Kleinbetriebe mit weniger als 20 Tieren. Diese wurden bereits vom Veterinäramt Freising kontrolliert und waren alle hinsichtlich der Newcastle Krankheit unauffällig. In der Überwachungszone befinden sich ca. 140 Geflügelbetriebe, darunter überwiegend Kleinbetriebe. Die Tierhalter werden schriftlich informiert und stichprobenartig auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Ein Verdachtsfall im Landkreis Freising besteht zurzeit nicht.
Newcastle-Krankheit (ND) für Menschen ungefährlich
Die Newcastle-Krankheit (ND) wird durch das aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1) ausgelöst, das nicht mit dem aviären hochpathogenen Influenzavirus (Erreger der Geflügelpest/Vogelgrippe) zu verwechseln ist. Wegen ähnlicher Krankheitsbilder wird die Newcastle-Krankheit jedoch auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden.
Das Virus wird von infizierten Tieren mit dem Kot, mit Körpersekreten und der Atemluft ausgeschieden. Es ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell in einer empfänglichen Population. Die indirekte Übertragung des Virus kann über Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder auch Personen erfolgen. Eine Übertragung durch Ratten und weitere Schädlinge ist ebenfalls möglich.
Das Krankheitsbild variiert stark und hängt ab von der Wirtsspezies (z. B. Hühner und Puten sind besonders gefährdet), dem Immunstatus der Vögel (z. B. Impfstatus) und dem Virusstamm. Es kann von unauffälligen Infektionen bis hin zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit reichen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine Tierseuche, die nur für Geflügel relevant ist. Für Menschen sowie andere Haustiere wie Katzen oder Hunde ist der Erreger ungefährlich.
Für Hühner und Puten, auch für Hobbyhaltungen, ist eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Geflügelhalter sollten gemeinsam mit einem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der ND-Schutzimpfungen regelmäßig überprüfen und aufrechterhalten.
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen
Das Veterinäramt Freising weist darauf hin, dass allgemeine betriebshygienische Maßnahmen (Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, unbefugtes Betreten der Haltung verhindern, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln minimieren) auch außerhalb der Überwachungszone wichtig sind. Durch konsequente Einhaltung lässt sich das Risiko einer Einschleppung beider Viren – Newcastle-Krankheit und Geflügelpest – reduzieren und erforderliche Maßnahmen (z. B. Tötung des Bestandes) verhindern.
Weiterhin fordert das Veterinäramt Freising Tierhalter grundsätzlich auf, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie z. B. ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind gemäß Geflügelpest-Verordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBI. I S. 3538)) Untersuchungen zum Ausschluss der Newcastle-Krankheit sowie Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist das Veterinäramt Freising unverzüglich zu informieren.
Weiterführende Informationen bezüglich der aktuellen Seuchenlage können über die Homepage des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter folgendem Link abgerufen werden:
Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-33600 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
