Information

Winterpause der Abteilung Standortförderung

Neufahrn Gutscheine

  • Abrechnungsformulare von Geschäften zu Neufahrn Gutscheinen können frühestens ab 5. Januar 2026 bearbeitet werden.
  • Der Kauf von Neufahrn Gutscheinen per Überweisung ist bis 5. Januar 2026 nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Der Kauf von Neufahrn Gutscheinen sollte im Zeitraum bis 5. Januar 2026 bevorzugt im Rathaus der Gemeinde an der Information per Barzahlung oder EC-Karte getätigt werden.
  • Ausgabe von Neufahrn Gutscheinen nur solange der Vorrat reicht.

Die Abteilung Standortförderung wünscht Ihnen eine angenehme Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2026!

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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