Interkommunale Wärmeplanung

Interkommunale Wärmeplanung

Fast die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme. Die kommunale Wärmeplanung wurde zum 01.01.2024 durch das bundesweite Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zur Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit über 10.000 Einwohnern. Die Kommunen Eching und Neufahrn sind gesetzlich angehalten, eine Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 vorzulegen. Es handelt sich hierbei um eine strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie unvermeidbarer Abwärme aufzeigt. Im Ergebnis beschreibt sie die langfristige Gestaltung der klimaneutralen Wärmeversorgung für das beplante Gebiet. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Die Gemeinden Eching und Neufahrn haben bereits im Juni 2023 einen gemeinsamen Förderantrag für eine Interkommunale Wärmeplanung auf Basis der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI, Förderprogramm) gestellt. Dabei fungiert die Gemeinde Neufahrn als Antragsteller. Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert.

Im Zuge der Ausschreibung wurde der Zuschlag an die Firma ing Kess GmbH vergeben und durch die Gemeinde Neufahrn beauftragt.


 

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