Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Gemeinde Neufahrn sucht Wahlhelfer


Am 08. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Bürger:innen, die bereit sind, die Gemeinde Neufahrn als Wahlhelfer zu unterstützen müssen in Neufahrn wahlberechtigt (also mindestens 18 Jahre alt) sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, denn es findet vor der Wahl eine Einweisung im Rathaus statt.

Die ehrenamtlichen Helfer werden am Wahltag in zwei Schichten von jeweils fünf Stunden im Wahllokal sein und für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sorgen. Nach Schließung der Wahllokale geht es dann an die Auszählung der Stimmen.

Wer sich eine solche Tätigkeit vorstellen kann, meldet sich bitte bei der Gemeinde Neufahrn unter wahlhelfer@neufahrn.de. Etwaige Fragen beantwortet die Gemeindeverwaltung gerne unter 08165 9751 109. Die schriftlichen Einladungen gibt es dann bis Mitte August.

Jeder Wahlhelfer erhält als „Dankeschön“ eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von € 60,00. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich schon jetzt für die Unterstützung!

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