Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone in Massenhausen


Vor kurzem wurden im Norden des Mühlwegs auf Höhe der Burgstraße sowie etwa drei Meter nach dem Ortsschild von Massenhausen im Süden neue Verkehrsschilder aufgestellt: Die Verkehrsschilder markieren die Parkraumbewirtschaftungszone, ergänzt durch ein Zusatzschild mit dem Hinweis „Personenkraftwagen“. Die Zone erstreckt sich auch auf alle Nebenstraßen des Mühlwegs.

Was bedeutet das konkret?
In diesem Bereich dürfen künftig ausschließlich Personenkraftwagen (PKW) unbefristet parken. Als PKW gelten Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), bei einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen.

Wichtig:
Für das Parken innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone fallen keine Gebühren an. Auch Anwohnerausweise sind nicht erforderlich. Diese Maßnahme dient ausschließlich der verbesserten Parkraumorganisation und bringt keine finanzielle Mehrbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich.

Warum wird eine Parkraumbewirtschaftungszone eingeführt?
Ziel ist es, die Parksituation und den Verkehrsfluss im betroffenen Gebiet nachhaltig zu verbessern. Durch die neue Regelung werden folgende Effekte angestrebt:

  • Entlastung des Straßenraums und Reduzierung des Verkehrsaufkommens
  • Bevorzugung der Anwohner:innen bei der Parkplatzsuche
  • Eindämmung des Falschparkens

Kontrollen und Information
Die Einhaltung der neuen Regelung wird regelmäßig durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern überprüft.

 

PM 14/25

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