Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 08.03.2026


Am Sonntag, 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Wie in den Jahren zuvor können sich die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie direkt im Wahllokal des jeweiligen Stimmbezirks vor Ort abstimmen oder an der Briefwahl teilnehmen möchten.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die mindestens 18 Jahre alt sind und am Wahltag ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Monaten im Landkreis Freising haben. Wer kurz vor der Wahl umzieht, sollte besonders darauf achten, in welcher Gemeinde er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Neben der Urnenwahl kann auch per Briefwahl abgestimmt werden; der entsprechende Antrag wird bei der Gemeinde Neufahrn gestellt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neufahrn erhalten bis spätestens 14.02.2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung erhält, wendet sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter wahlen@neufahrn.de oder telefonisch unter 08165/9751 555.

Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code erlaubt eine einfache und zeitsparende Anforderung von Briefwahlunterlagen über das Smartphone. Alternativ kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch online über das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Neufahrn https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neufahrn/ beantragt werden. Die Onlinebeantragung ist bis spätestens 02. März 2026, 23:59 Uhr möglich. 

 

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab 16. Februar 2026 versandt. Für die persönliche Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses benötigt man keinen Termin. Briefwahlunterlagen für Dritte können nur mit deren Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung und für insgesamt maximal vier Personen abgeholt werden.

 

Schon jetzt bedankt sich die Gemeinde Neufahrn sehr herzlich bei allen Freiwilligen, die sich als Wahlhelfer zur Verfügung gestellt haben. Ohne ihren Einsatz und Fachkenntnisse wäre eine Wahl nicht durchführbar.

 

 

Pressemitteilung-Nr. 05/26

 

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