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Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl in Neufahrn
Kommunalwahl am 8. März: Die Ergebnisse
Stichwahl Bürgermeister und Landrat am 22. März 2026
Sowohl bei der Wahl des Bürgermeisters wie auch bei der Wahl des Landrats hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Daher kommt es nun zwei Wochen später, am 22. März 2026, zu folgenden Stichwahlen:
- Amt des Bürgermeisters in Neufahrn: Ozan Iyibas (CSU) und Christian Meidinger (Grüne)
- Amt des Landrats in Landkreis Freising: Susanne Hoyer (CSU) und Helmut Petz (FW)
Hinweis für Wählerinnen und Wähler im Wahllokal
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, wählen im selben Wahllokal wie bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bereits vor der Hauptwahl zugeschickt wurde. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, können Sie alternativ auch mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen.
Die Wahllokale sind am 22. März zu den üblichen Zeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wichtige Informationen zur Briefwahl
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl bereits angegeben haben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, bekommen diese automatisch zugesendet. Dies gilt sowohl für online, postalisch als auch persönlich gestellte Anträge, sofern die Zusendung für die Stichwahl entsprechend angegeben wurde.
In diesen Fällen ist keine Abholung im Rathaus möglich, da die Unterlagen automatisch versendet werden. Der Versand beginnt voraussichtlich ab Freitag, 13. März 2026. Aufgrund der kurzen Zeitspanne empfiehlt die Gemeinde, ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst direkt im Rathaus der Gemeinde Neufahrn abzugeben oder bis spätestens Sonntag, 22. März 2026, 18 Uhr, in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, statt sie per Post zurückzusenden.
Briefwahl neu beantragen
Wer sich nicht sicher ist, ob die Unterlagen für die Stichwahl bereits mitbeantragt wurden oder erst jetzt per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen erneut beantragen.
Online-Anträge sind bis spätestens Montag, 16. März 2026, 23:59 Uhr möglich hier möglich:
Jetzt Online Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen!
Sollte nach der Online-Beantragung die Meldung erscheinen „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt“, bedeutet dies, dass die Unterlagen für die Stichwahl bereits im Zuge der Hauptwahl angefordert wurden. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen - die Unterlagen werden automatisch per Post zugestellt.
Persönliche Abholung im Rathaus
Alternativ können Briefwahlunterlagen ab Freitag, 13. März 2026, auch persönlich im Rathaus der Gemeinde Neufahrn abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wichtig: Eine persönliche Abholung ist nur möglich, wenn bei der Hauptwahl keine automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beantragt wurde.
Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?
Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese bis Donnerstag, 19. März 2026 (Tagesende) noch nicht per Post erhalten haben, können Sie Ersatzunterlagen im Rathaus abholen:
Freitag, 20. März 2026, von 8:00 bis 15:00 Uhr
Bitte bringen Sie auch hierfür Ihren Ausweis mit.
Die Gemeinde Neufahrn bittet alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Stichwahl am 22. März 2026 teilzunehmen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die mindestens 18 Jahre alt sind und am Wahltag ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Monaten im Landkreis Freising haben. Wer kurz vor der Wahl umzieht, sollte besonders darauf achten, in welcher Gemeinde er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Neben der Urnenwahl kann auch per Briefwahl abgestimmt werden; der entsprechende Antrag wird bei der Gemeinde Neufahrn gestellt.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2026 auf den Seiten des Landratsamts Freising und des Bayerischen Staatsministeriums.
Temporäre Plakattafeln für die Kommunalwahlen

Der gemeindliche Bauhof hat vorübergehend 20 Plakatierungstafeln für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 08. März 2026 aufgestellt. Ab dem 26. Januar stehen diese Tafeln für die Wahlwerbung zur Verfügung. Die Erstplakatierung wird dabei vom gemeindlichen Bauhof vorgenommen. Danach obliegt die Plakatierung den Parteien selbst. Nach Abschluss der Kommunalwahl werden die Plakatierungstafeln wieder entfernt. Hintergrund dieser Maßnahme ist der regelmäßig auftretende Plakatwildwuchs im Vorfeld von Wahlen. Um das Erscheinungsbild des Gemeindegebiets zu entlasten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2025 eine aktualisierte Plakatierungsverordnung beschlossen. Ziel ist es, die Wahlwerbung künftig stärker zu bündeln: Sechs Wochen vor einer Wahl werden im gesamten Ortsgebiet 20 gemeindeeigene Plakatwände aufgestellt, die ausschließlich von Parteien zu Wahlwerbezwecken genutzt werden dürfen. Durch diese Regelung wird die Zahl frei aufgestellter Einzelständer deutlich reduziert und eine übersichtliche, geordnete Form der Wahlwerbung ermöglich.

