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Sportvereine aufgepasst: Die Vereinspauschale bis zum 2. März beantragen


Die Bayerische Staatsregierung gewährt auch in diesem Jahr den Sport- und Schützenvereinen die Vereinspauschale. Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen die Vereine bis spätestens Montag, 2. März 2026, beim Landratsamt Freising (SG R3 – Kommunalaufsicht, Frau Wöhrl, Landshuter Str. 31, 85354 Freising) einreichen.

Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Anträge, die nach dem 2. März 2026 eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts Freising unter https://lrafs.de/kommunalaufsicht zu finden. Nähere Informationen zum Onlineantrag folgen in den kommenden Wochen auf der Internetseite des Landratsamtes.

Bei Fragen können steht Frau Wöhrl unter Telefon 08161/600-43048 (Erreichbarkeit: Mittwoch von 7 bis 11 Uhr; Donnerstag von 7 bis 12.30 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr) oder per E-Mail an sportfoerderung@kreis-fs.de zur Verfügung.

 

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