Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Kommunalwahlen 2026: Ein Überblick


Die Kommunalwahlen im Landkreis Freising finden am 8. März 2026 statt. Neben der Wahl von 22 von 24 Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistern (außer Fahrenzhausen und Hallbergmoos) und der Stadt-, Markt- bzw. Gemeinderäte entscheiden die Bürgerinnen und Bürger auch über die Zusammensetzung des Kreistags und wer ab 1. Mai 2026 Landrätin oder Landrat sein wird. Aber wer darf eigentlich wählen gehen? Worauf muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels achten? Wie viele Stimmen darf ich vergeben? Wie funktioniert die Auszählung? Antworten auf all diese Fragen finden sich hier im Überblick.

Wer darf wählen?

Etwa 139.000 Bürgerinnen und Bürger dürfen am 8. März 2026 an die Urnen gehen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Monaten mit ihrem Lebensschwerpunkt im Landkreis aufhalten. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Wer wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens 15. Februar 2026 von seiner Gemeinde eine postalische Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine bekommt, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo mein Wahllokal ist. Auf der Rückseite ist ein Antragsformular zu finden, mit dem man Briefwahlunterlagen anfordern kann – oder einen Wahlschein, der dazu berechtigt, in einem anderen Wahllokal seine Kreuze zu machen.

Achtung: Damit auch bei der Briefwahl die Stimmen zählen, muss man genau darauf achten, welcher Stimmzettel in welchen Umschlag gesteckt werden muss. Eine Anleitung liegt bei. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Welche Stimmzettel gibt es?

Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vier Stimmzettel verteilt:

  • Hellblauer Stimmzettel für die Wahl der Landrätin oder des Landrats
  • Weißer Stimmzettel für die Wahl des Kreistags
  • Gelber Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Hellgrüner Stimmzettel für die Wahl des Stadt-, Markt- oder Gemeinderats

 

Wie viele Stimmen habe ich?

Ganz einfach sind die Wahlen des Landrats und Bürgermeisters. Hier muss jeweils nur ein Kreuz bei dem bevorzugten Kandidaten gesetzt werden. Falls nur ein Wahlvorschlag vorliegt, was bei einigen Wahlen zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Fall ist, kann entweder die vorgedruckte Person angekreuzt oder eine andere wählbare Person in eindeutiger Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eingetragen werden.

Für die Wahl der Kreisräte und Gemeinderatsmitglieder hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Der Kreistag des Landkreises Freising hat 70 Mitglieder, also hat der Wähler 70 Stimmen. Bei den Stadt-, Markt- oder Gemeinderatswahlen hängt die Stimmenzahl von der Zahl der zu wählenden Stadt-, Markt- oder Gemeinderatsmitgliedern ab. Diese wiederum bestimmt sich nach der Einwohnerzahl. So werden in der Großen Kreisstadt Freising 40 Stadtratsmitglieder gewählt – heißt also: 40 Stimmen. In der kleinsten Gemeinde Gammelsdorf dagegen können nur 12 Stimmen verteilt werden. Die Stärke der einzelnen Gremien hat sich im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 nicht verändert.

Wie er seine Stimmen auf dem Stimmzettel vergibt, bleibt jedem Wähler selbst überlassen. Grundsätzlich kann man einzelnen Kandidaten bis zu maximal drei Stimmen geben (Kumulieren). Diese können innerhalb einer Liste, aber auch quer über die Parteien und Wählergruppen verteilt werden (Panaschieren). Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen.

Wer vorab üben möchte, kann den interaktiven Probestimmzettel zur Kreistagswahl nutzen, den das Landratsamt Freising ab sofort auf seiner Homepage unter https://kreistagswahl.kreis-freising.de/probestimmzettel.html zur Verfügung stellt.

Organisation und Auszählung

Am Landratsamt Freising übernimmt die Organisation im Vorfeld der Wahlen das Sachgebiet „Kommunalaufsicht“. Auch Fragen der Gemeinden im Hinblick auf die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen werden hier bearbeitet. Bei der Nachbereitung und der Überprüfung der Wahlunterlagen der Gemeinden helfen Bedienstete des Landratsamtes, auch aus anderen Sachgebieten, mit.

Für den Wahlsonntag berufen die Gemeinden für jeden Stimmbezirk Wahlvorstände. Je nach Bedarf kann die Gemeinde zusätzliche Wahlhelfer berufen. Wer in seiner Gemeinde hier mithelfen will, ist sicher gerne gesehen. Melden Sie sich einfach bei der Gemeinde. Die Wahlvorstände prüfen anhand der Wählerverzeichnisse die Stimmberechtigung, geben die Stimmzettel aus und zählen nach Ende der Abstimmung auch die Stimmen aus.

Wann gibt es Ergebnisse?

Wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen, beginnt das große Auszählen. Die Stimmen werden in folgender Reihenfolge ausgezählt:

  1. Bürgermeisterwahl
  2. Landratswahl
  3. Gemeinde-/Stadtratswahl
  4. Kreistagswahl


Die Ergebnisse für die jeweiligen Gemeinden für die Landratswahl und Kreistagswahl werden dem Landratsamt von den Gemeinden übermittelt und dort zum Landkreisergebnis für die jeweilige Wahl zusammengefasst. Die Ergebnisse der Bürgermeister- und Landratswahl sind bereits am Wahlsonntag (8. März 2026) zu ermitteln. Bei kleineren Gemeinden liegen dort regelmäßig auch die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen bereits am Wahlsonntag vor. Die Ergebnisse der Kreistagswahl und ggf. Gemeinderats-/Stadtratswahlen gibt es in der Regel an den darauffolgenden Tagen.

 

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