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Wahlhelfer für die Kommunalwahl gesucht!
Unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen vor Ort mithelfen! Darum suchen wir engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und die mögliche Stichwahl am 22. März 2026.
Als Wahlhelfer:in leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und reibungslosen Wahlablauf und erhalten dafür ein attraktives Erfrischungsgeld. Interesse?
Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 sucht die Gemeinde engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die zum reibungslosen Ablauf der Wahl beitragen möchten. Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 130 Euro, für eine mögliche Stichwahl zusätzlich 50 Euro. Auszählhilfen (nur am 08.03.2026) ab 18:00 Uhr erhalten 70 Euro. Für Brotzeit ist ebenfalls gesorgt.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines europäischen Mitgliedsstaates.
- Vorwissen ist nicht erforderlich, Sie erhalten eine ausführliche Schulung vor der Wahl.
Aufgaben der Wahlhelfenden
Als Wahlhelfende werden Sie in einem der Urnenwahllokale, die im ganzen Ortsgebiet verteilt sind, oder einem der Briefwahlbezirke eingesetzt. Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 7 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
- und 2 bis 3 Beisitzenden.
Während der Öffnungszeiten des Urnenwahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab.
Nach der Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr kommt der gesamte Wahlvorstand zusammen, um das Auszählen der Stimmen zu übernehmen. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Gemeinsam sorgen Sie für
- die Überprüfung der Personalien
- das Aushändigen der Stimmzettel
- Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- das Führen des Wählerverzeichnisses
Die Briefwahlbezirke sind ab 15.00 Uhr besetzt.
Hier online über das Bürgerserviceportal des Freistaats Bayern als Wahlhelfer anmelden oder per E-Mail an wahlhelfer@neufahrn.de
