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Temporäre Plakattafeln für die Kommunalwahlen
In dieser Woche hat der gemeindliche Bauhof vorübergehend 20 Plakatierungstafeln für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 08. März 2026 aufgestellt. Ab dem 26. Januar stehen diese Tafeln für die Wahlwerbung zur Verfügung. Die Erstplakatierung wird dabei vom gemeindlichen Bauhof vorgenommen. Danach obliegt die Plakatierung den Parteien selbst. Nach Abschluss der Kommunalwahl werden die Plakatierungstafeln wieder entfernt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der regelmäßig auftretende Plakatwildwuchs im Vorfeld von Wahlen. Um das Erscheinungsbild des Gemeindegebiets zu entlasten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2025 eine aktualisierte Plakatierungsverordnung beschlossen. Ziel ist es, die Wahlwerbung künftig stärker zu bündeln: Sechs Wochen vor einer Wahl werden im gesamten Ortsgebiet 20 gemeindeeigene Plakatwände aufgestellt, die ausschließlich von Parteien zu Wahlwerbezwecken genutzt werden dürfen.
Durch diese Regelung wird die Zahl frei aufgestellter Einzelständer deutlich reduziert und eine übersichtliche, geordnete Form der Wahlwerbung ermöglich.
