Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
Gebühren
Personalausweis 22,80 Euro (unter 24 Jahren)
Personalausweis 37,00 Euro (ab 24 Jahren)
vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Unterlagen
Personalausweis
Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend!
Bei der erstmaligen Ausstellung in Neufahrn ist für ledige Antragsteller die Vorlage einer Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis wenn vorhanden) notwenig.
Bei der erstmaligen Ausstellung in Neufahrn ist für verheiratete, geschiedene, verwitwete Antragsteller die Vorlage eines Auszuges aus dem Familienbuch bzw. einer Heiratsurkunde (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis wenn vorhanden) notwendig.
Foto
Personalausweis
Ein aktuelles Lichtbild (max 1 Jahr alt) gemäß den Mustertafeln der Bundesdruckerei, Größe ca. 45 x 35 mm, Gesichtsgröße ca. 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz, Frontansicht ohne Lachen/ohne die Gesichtszüge zu verändern.
Es dürfen für den Personalausweis auch die Bilder nach den Vorgaben für den Reisepass verwendet werden.
Bisheriger Personalausweis sofern vorhanden.
Voraussetzung
Sofern die Abholung nicht persönlich erfolgt, ist eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.
Weiterführende Links
Sachgebiet
- An-/Ab- und Ummeldung (Ummeldung nur innerhalb des Ortes)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Auskunfts-/Übermittlungssperre
- Bundesfreiwilligendienst
- Führerscheinantragsbestätigung
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Kindergeldbescheinigung
- Kinderreisepass
- Lohnsteuerkarte - Antrag auf Ausstellung
- Meldebestätigung
- Melderegisterauskunft
- Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
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