Anmeldung zur Eheschließung
Unterlagen
Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Ehefähigkeit.
Welche Unterlagen zur Anmeldung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte erkundigen Sie sich vorher persönlich oder telefonisch, welche Unterlagen sie vorlegen müssen.
Voraussetzung
Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden. Falls dies nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.
Weiterführende Links
Dateien
Sachgebiet
- Anmeldung zur Eheschließung
- Anzeige einer Geburt
- Bestattungsrecht
- Bestattungswesen; Überführungserlaubnis
- Eheschließung im In- und Ausland
- Familienbuchabschrift
- Friedhof/Leichenhaus; Benutzungsordnung
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren
- Friedhofswesen
- Geburtenanmeldung
- Grabmalgenehmigung
- Grabplätze; Vergabe
- Kirchenaustritt
- Leichenpass
- Namensänderung
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Sterbefall
- Todesbescheinigung
- Urkundenanforderung Standesamt
Ihre Ansprechpartner
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- Fax:
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- E-Mail:
- standesamt@neufahrn.de
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- standesamt@neufahrn.de
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