In Neufahrn werden folgende Bestattungsformen angeboten:
Friedhof Neufahrn - Alter Teil (innerhalb der Friedhofsmauer), Mintraching und Massenhausen
Wahlgräber für 2, 4, 6 oder 8 Personen
In Wahlgräbern können entsprechend der Grabgröße 2, 4, 6 oder 8 Erdbestattungen erfolgen. Beim Ersterwerb erwirbt man das Nutzungsrecht am Grab für die Dauer der Ruhefrist*, bei einer weiteren Bestattung muss dann noch eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhefrist der/des Neu-Verstorbenen bezahlt werden.
Eine Grabverlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich (wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre).
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen/Nutzungsberechtigten.
Friedhof Neufahrn - Neuer Teil
Reihengräber - Einzelgrab
In einem Reihengrab (Einzelgrab) kann nur eine Erdbestattung erfolgen.
Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 15 Jahre; eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen/Nutzungsberechtigten.
Reihengräber für 2 Personen
In einem Reihengrab für 2 Personen können innerhalb der Ruhefrist* zwei Erdbestattungen erfolgen. Beim Ersterwerb erwirbt man das Nutzungsrecht am Grab für die Dauer der Ruhefrist, bei einer weiteren Bestattung muss nur noch eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhefrist der/des Neu-Verstorbenen bezahlt werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist ist auf Antrag möglich (wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre).
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen/Nutzungsberechtigten.
Wahlgräber für 4 Personen
In Wahlgräbern können innerhalb der Ruhefrist* 4 Erdbestattungen erfolgen. Beim Ersterwerb erwirbt man das Nutzungsrecht am Grab für die Dauer der Ruhefrist, bei einer weiteren Bestattung muss nur noch eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhefrist der/des Neu-Verstorbenen bezahlt werden.
Eine Grabverlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich (wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre).
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen/Nutzungsberechtigten.
Urnenwahlgrab
In einem Urnenwahlgrab können innerhalb der Ruhefrist* 2 oder 4 Urnen beigesetzt werden. Beim Ersterwerb erwirbt man das Nutzungsrecht am Grab für die Dauer der Ruhefrist, bei einer weiteren Bestattung muss nur noch eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhefrist der/des Neu-Verstorbenen bezahlt werden.
Eine Grabverlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich (wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre).
Die Asche der/des Verstobenen wird in einer biologischen, selbstauflösenden Urne beigesetzt.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen/Nutzungsberechtigten.
* Die Ruhefrist für Leichen beträgt
- in Mintraching und Massenhausen 20 Jahre
- in Neufahrn - alter Teil und neuer Teil
Sektionen I-XXII 15 Jahre
ab Sektion XXIII bei Verstorbenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre und ab dem vollendeten 2. Lebensjahr 15 Jahre.
* Die Ruhefrist für Aschenreste beträgt auf allen Friedhöfen 10 Jahre
Urnennische in Urnenwand oder Stele für 2 oder 4 Urnen
Hier können bis zu zwei bzw. vier Urnen beigesetzt werden.
Eine Grabverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist*/des Nutzungsrechts möglich. Andere als die von der Gemeinde gewählten Abdeckplatten dürfen nicht verwendet werden. Für die Inschrift dürfen nur die von der Gemeinde ausgewählten Buchstaben verwendet werden. Infolge der geringen Verschlussplattengröße darf nur ein Kreuzzeichen, der Ruf- und Familienname sowie der Geburts- und Sterbetag der Bestatteten angegeben werden. Das Kreuzzeichen darf nur mittig angebracht werden. Zudem darf auch ein Bild der/des Verstorbenen mittels einem säurefreien Marmorkleber angebracht werden. Es ist ansonsten nicht erlaubt, Urnenmauernischen zu verändern, zu vermauern, zu öffnen, Nägel, Schrauben oder Sonstiges anzubringen! Blumen und Kerzen dürfen nur im Rücksprung der Urnenmauernische angebracht werden. Das Ablegen von Blumen und Weihnachtsschmuck jeglicher Art, sowie das Aufstellen von Lampen und Kerzen vor oder innerhalb des Urnen-Kolumbariums ist nicht gestattet.
Das Urnen-Kolumbarium wird von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch betreut und fortgesetzt gepflegt.
Baumbestattung - Einzelplatz
Der Baum/die Lage kann je nach verfügbaren Plätzen ausgewählt werden. Die Asche der/des Verstobenen wird in einer biologischen, selbstauflösenden Urne beigesetzt.
Das Nutzungsrecht an der Einzelgrabstätte kann künftig verlängert werden.
Die Baumgrabstätten sind in eine Rasenfläche eingebettet. Es besteht dort die Möglichkeit, eine Gedenktafel mit den Daten der/des Verstorbenen (max. 10 x 10 x 10 cm) ebenerdig zu verlegen. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich, auch das Ablegen von Blumen und sonstigem Schmuck jeglicher Art sowie das Aufstellen von Lampen und Kerzen sind hier nicht gestattet.
Ausgenommen ist der Blumenschmuck anlässlich einer Urnenbeisetzung. Er ist nach dem Verwelken, spätestens 4 Wochen nach der Bestattung, zu entfernen.
Baumbestattung - Familienbaum
Der Baum/die Lage kann je nach verfügbaren Plätzen ausgewählt werden. Die Asche der/des Verstobenen wird in einer biologischen, selbstauflösenden Urne beigesetzt.
Das Nutzungsrecht am Familienbaum kann verlängert werden.
Die Baumgrabstätten sind in eine Rasenfläche eingebettet. Es besteht dort die Möglichkeit, eine Gedenktafel mit den Daten der/des Verstorbenen (max. 10 x 10 x 10 cm) ebenerdig zu verlegen. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich, auch das Ablegen von Blumen und sonstigem Schmuck jeglicher Art sowie das Aufstellen von Lampen und Kerzen sind hier nicht gestattet.
Ausgenommen ist der Blumenschmuck anlässlich einer Urnenbeisetzung. Er ist nach dem Verwelken, spätestens 4 Wochen nach der Bestattung, zu entfernen.
Gedenkstätte für Sternenkinder
Seit dem 01.08.2017 bietet die Gemeinde Neufahrn b.Freising auf dem Friedhof in Neufahrn - Neuer Teil die Möglichkeit an, einen Platz an der Gedenkstätte für Sternenkinder zu erwerben. Zudem besteht in der angrenzenden Blumenwiese die Möglichkeit die frühverstorbenen Kinder unter 500 g in einem sogenannten Fötensarg zu bestatten. Die Gedenkstätte selber besteht aus 3 Basaltsäulen auf denen die Namen der Sternenkinder eingraviert werden können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Zusätzliche Kosten fallen an für Benutzung der Aussegnungshalle, Grab öffnen und schließen usw. Diese werden laut geltender Gebührensatzung (01.08.2009) erhoben.