Informationen zur An-/Ab- und Ummeldung
An-/Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
(Eine Fax- oder Email-Abwicklung ist gesetzlich leider nicht zulässig!)
Anmeldung (Zuzug):
- das Anmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- nur bei Bedarf: Beiblatt zur Meldung mehrerer Wohnungen (z.B. bei bestehen einer Zweitwohnung oder bei der Anmeldung einer Zweitwohnung)
- Personalausweis und/oder Reisepass
- ggf. Heiratsurkunde
Abmeldung (Wegzug):
Die Abmeldung beim vorherigen Wohnort erfolgt durch die Meldebehörde des neuen Wohnortes. Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Neufahrn muss bei der Gemeinde der Hauptwohnung erfolgen.
Bei Abmeldung ins Ausland ist das Abmeldeformular direkt bei der Gemeinde der Hauptwohnung abzugeben.
Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde Neufahrn):
- das Ummeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Personalausweis und/oder Reisepass
Meldebescheinigungen:
- Für die Beantragung einer Meldebescheinigung übermitteln Sie bitte per Mail oder Post eine Kopie Ihres Ausweises. Überweisen Sie die Gebühr von 5,- € auf ein Konto der Gemeinde und schicken Sie eine Kopie des Überweisungsbelegs.
- Sie erhalten die Meldebescheinigung dann per Post oder Mail.