Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Landtags- und Bezirkswahl

Landtags- und Bezirkswahlen  

Am 08. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Die Wahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtags erfolgt für eine Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen.

Die Bezirkswahlen in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt. Das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.

Weitere allgemeine Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration 

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

    • mindestens 18 Jahre alt sind
    • seit mindestens 3 Monaten in Bayern (bei der Bezirkswahl in Oberbayern) ihren Hauptwohnsitz haben oder sonst gewöhnlich dort leben
    • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und am Stichtag (27.08.2023) in Neufahrn mit Hauptwohnsitz gemeldet ist wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 17.09.2023 seine Wahlbenachrichtigung per Post.

  • Informationen zur Briefwahl

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Wahlamt der Gemeinde Neufahrn persönlich oder schriftlich oder online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neufahrn/bsp_ewo_briefwahl/#/ anfordern.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

    Folgende Angaben sind erforderlich:

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum und
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

    Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) und für maximal bis zu 4 Personen möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

    Ein Wahlschein kann ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens Freitag 06.10.2023 bis 15.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.