Luftbild zeigt das entstehenden Neubaugebiet Neufahrn Süd

Informationen zum Bauantrag

Informationen zum Bauantrag

Ab 01.03.2024 hat sich mit der Aufnahme des Landratsamtes Freising in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) das Verfahren dahingehend geändert, dass alle Anträge zuerst im Landratsamt eingereicht werden. Digitale Anträge werden über das Bayernportal eingereicht, Papieranträge geben Sie bitte im Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising ab oder senden Sie sie postalisch an diese Adresse.

Mit Einreichung des Bauantrages wird dieser seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Freising einer Vorprüfung unterzogen. Die anschließende Beteiligung der Gemeinden findet erst statt, wenn alle baurechtlich relevanten Unterlagen vorliegen. Nach wie vor bleibt das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag im Regelfall die unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.

Die Bauantragsformulare zum Download erhalten Sie hier

Auszüge aus dem Grundbuch können ausschließlich im Grundbuchamt Freising eingeholt werden.

Kastasterauszüge zur Bauvorlage können bei der Gemeinde oder beim Vermessungsamt beantragt werden.


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Digitaler Bauantrag startet am 01. März 2024

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