Informationen von Ministerien und Behörden
Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 01.04.2022)
Informationen zum Coronavirus vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Diese Seite gibt aktuell Antwort auf die häufigsten Fragen rund um Corona.
Informationen Bundesministerium für Gesundheit
Informationen Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Informationen Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Informationen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen Robert-Koch-Institut
Informationen Landratsamt Freising
Informationen Bundesfinanzministerium zum Thema Steuern
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Hotline Bundesgesundheitsministerium für BürgerInnen bei Fragen zum Virus: 030 346465100 (Mo-Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr)
Hotline Bundeswirtschaftsministerium für BürgerInnen zu Wirtschaftsfragen: 030 186156187 (Mo-Fr 9:00 - 17:00 Uhr)
Informationen für Unternehmen
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (vormals Positivliste) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Informationen zum Corona-Steuerhilfegesetz
Informationen für Betriebe durch die IHK
Informationen für Unternehmen durch die LfA Förderbank Bayern
Kredite für Unternehmen: Informationen durch KfW
Liquiditätshilfen für Unternehmen: Rundschreiben Deutscher Städtetag
Informationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Fragen und Antworten zum Zahlungsmoratorium für Verbraucher und Kleinstunternehmen
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Tel. 030 18615-1515 (Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr)
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit: Tel. 0800 45555-20
Zuständig für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur