Gemeinde Neufahrn bei Freising - Eintrag ins Firmenverzeichnis
Zum Inhalt (ALT-C)
Zur Navigation (ALT-N)
Zur Startseite (ALT-S)

Gemeinde Neufahrn bei Freising  |  E-Mail: info@neufahrn.de  |  Online: http://www.neufahrn.de

Eintrag ins Firmenverzeichnis

Als kostenlosen Service können sich ortansässige Gewerbetreibende, Firmen und Zweigstellen für das Firmenverzeichnis registrieren lassen.

 

Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung.

 

Falls Sie Interesse haben, drucken Sie bitte das untenstehende Formular aus, und senden es ausgefüllt und unterzeichnet an die Gemeinde Neufahrn.

 

Wichtig: Die Zustimmung ersetzt nicht eine evtl. erforderliche Gewerbean- oder -ummeldungen. Im Zweifelsfall erhalten Sie vom Gewerbeamt, Telefon 08165 607-28, alle erforderlichen Informationen.

 


Gemeinde warnt vor Masche mit Gewerbeeintrag

 

Mittels behördlich aussehender Schreiben sollen Geschäftsleute zu Einträgen in Gewerberegister bewegt werden.

 

In den vergangenen Wochen gingen bei den Landratsämtern Freising und Erding vermehrt Anfragen von Gewerbetreibenden ein, die von einer "Gewerbeauskunft-Zentrale" aufgefordert wurde, zur Erfassung gewerblicher Einträge Angaben zu ihren Gewerbebetrieben zu ergänzen bzw. zu korrigieren und zurückzusenden.

In der Aufmachung erinnern die Schreiben auf den ersten Blick an behördliche Formulare. Erst bei der Lektüre des Kleingedruckten wird für den Empfänger erkennbar, dass er mit der Rücksendung des Formulars einen Vertrag über die Veröffentlichung seiner Daten auf einer Internetplattform abschließt, für die monatlich 47,42 Euro (569,06 Euro im Jahr) fällig werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

Das Gewerbeamt der Gemeinde Neufahrn b. Freising teilt hierzu mit, dass es sich bei derartigen Aufforderungsschreiben nicht um amtliche Schreiben von Behörden handelt, sondern private Unternehmen dahinter stehen. Es wird empfohlen, derartige Schreiben sehr sorgfältig zu lesen und insbesondere auf Stolperfallen, wie versteckte Bearbeitungsgebühren, zu achten.

Den Empfängern derartiger Schreiben wird empfohlen, sich im Zweifel an die Gemeinde Neufahrn b. Freising oder das Gewerbeamt des Landratsamtes Freising zu wenden.

 

drucken nach oben